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1 R 252/08t

10. LfgDezember 2010

Problem:

Aufklärungspflicht über nach der Buchung geänderte Einreisebestimmungen

Normen:

ABGB: § 878, § 1313a

Datum, Geschäftszahl:

24. 11. 2008, 1 R 252/08t

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Der Reiseveranstalter und das Reisebüro als dessen Erfüllungsgehilfe haben grundsätzlich über Pass-, Devisen-, Visa- und Impfvorschriften aufzuklären.

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