Problem: | Abschluss einer Reiseversicherung |
Normen: | ABGB: § 863; VersVG: §§ 1 ff; ZPO: § 272 |
Datum, Geschäftszahl: | 07. 09. 2009, 1 R 223/08b |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Zweck und Wesen einer Reiserücktritts- oder Stornoversicherung bestehen darin, einem Reisenden bei einem im Versicherungsvertrag angegebenen Rücktrittsgrund den durch die Fälligkeit einer Stornopauschale wegen Nichtantritts der gebuchten Reise entstehenden finanziellen Verlust abzudecken.

