Problem: | Ersatz entgangener Urlaubsfreude |
Normen: | ABGB: § 922, § 932; KSchG: § 31e; ZPO: § 273 |
Datum, Geschäftszahl: | 02. 01. 2008, 1 R 153/07g |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Wird die Erheblichkeitsschwelle des § 31 Abs 3 KSchG nur knapp überwunden, so ist dies - ebenso wie ein niedriger Tagesreisepreis - bei der Bemessung der Höhe des Ersatzanspruchs für entgangene Urlaubsfreude zu berücksichtigen.

