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1 R 153/07g

9. LfgDezember 2009

Problem:

Ersatz entgangener Urlaubsfreude

Normen:

ABGB: § 922, § 932; KSchG: § 31e; ZPO: § 273

Datum, Geschäftszahl:

02. 01. 2008, 1 R 153/07g

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Wird die Erheblichkeitsschwelle des § 31 Abs 3 KSchG nur knapp überwunden, so ist dies - ebenso wie ein niedriger Tagesreisepreis - bei der Bemessung der Höhe des Ersatzanspruchs für entgangene Urlaubsfreude zu berücksichtigen.

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