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1 R 110/06g

8. LfgSeptember 2009

Problem:

Ersatz entgangener Urlaubsfreude; Vertragsinhalt

Normen:

ABGB: § 922, § 932; KSchG: § 31e; ZPO: § 273

Datum, Geschäftszahl:

29. 08. 2006, 1 R 110/06g

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Bei Beratung allein durch den Reisevermittler ohne Heranziehung eines Katalogs durch den Reisenden wird eine Unterkunft mit durchschnittlichen, nach der Verkehrsauffassung zu erwartenden Eigenschaften zum Vertragsinhalt.

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