Problem: | Ersatz entgangener Urlaubsfreude; Vertragsinhalt |
Normen: | ABGB: § 922, § 932; KSchG: § 31e; ZPO: § 273 |
Datum, Geschäftszahl: | 29. 08. 2006, 1 R 110/06g |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Bei Beratung allein durch den Reisevermittler ohne Heranziehung eines Katalogs durch den Reisenden wird eine Unterkunft mit durchschnittlichen, nach der Verkehrsauffassung zu erwartenden Eigenschaften zum Vertragsinhalt.

