Problem: | Unterbringung in einem Stundenhotel |
Normen: | ABGB: § 922, § 932; KSchG: § 31e; ZPO: § 273 |
Datum, Geschäftszahl: | 31. 03. 2006, 1 R 285/05s |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Für die nicht vereinbarte Unterbringung in einem Stundenhotel und die auf diesem Umstand beruhenden Lärmbelästigungen durch die in einem solchen Hotel typischerweise anfallenden Geräusche gebührt eine Preisminderung in Höhe von 30 % des Reisepreises.

