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1 R 251/05s

8. LfgSeptember 2009

Problem:

Rügeobliegenheit nach § 31e Abs 2 KSchG; Ersatz entgangener Urlaubsfreude

Normen:

ABGB: § 922, § 932; KSchG: § 31e; ZPO: § 273

Datum, Geschäftszahl:

28. 03. 2006, 1 R 251/05s

OGH:

ao Revision zurückgewiesen

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Eine Verletzung der in § 31e Abs 2 KSchG normierten Rügeobliegenheit hat entgegen anderslautenden Stimmen in der Lehre keine Auswirkungen auf die Gewährleistungsansprüche des Reisenden.

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