Problem: | Ersatz nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit; Unterbringung in einem anderen als dem gebuchten Hotel |
Normen: | ABGB: § 922, § 932; KSchG: § 31e; ZPO: § 273 |
Datum, Geschäftszahl: | 31. 03. 2006, 1 R 197/05z |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
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Leitsatz
1. § 31e Abs 3 KSchG sieht nur einen Ersatz der entgangenen Urlaubsfreude, nicht aber einen Schadenersatz für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit vor.

