Problem: | Stromausfälle |
Normen: | ABGB: § 922, § 932; KSchG: § 31e; ZPO: § 273 |
Datum, Geschäftszahl: | 12. 09. 2005, 1 R 173/05h |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Für Stromausfälle in einer Gesamtdauer von insgesamt 22 Stunden während einer siebentägigen Reise ist eine Reisepreisminderung von 3 % des Gesamtreisepreises angemessen, sofern im Prospekt auf gelegentlich vorkommende Stromabschaltungen hingewiesen wurde.

