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1 R 220/02b

6. LfgMai 2004

Problem:

Reisemangel

Normen:

ABGB: § 932, § 1167; KSchG: § 31e; ZPO: § 273

Datum, Geschäftszahl:

31. 01. 2003, 1 R 220/02b

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Reisemängel sind nur dann unerheblich, wenn die Mängel in ihrer Gesamtheit bei der üblicherweise zu unterstellenden Erwartungshaltung eines Reisenden gegenüber den Leistungen eines Reiseveranstalters von keinem vernünftigen Menschen als Nachteil empfunden werden.

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