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1 R 68/00x

1. LfgJänner 2001

Problem:

Buchung als echter Vertrag zugunsten Dritter

Normen:

ABGB: § 881, §§ 888 f, § 914, §§ 1293 ff; ZPO: § 41

Datum, Geschäftszahl:

31. 03. 2000, 1 R 68/00x

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Bei der Geltendmachung von Ersatzansprüchen aufgrund von Reisemängeln ist von einem Teilschuldverhältnis auszugehen, sodass jeder Kläger nur seinen Anteil an der Preisminderung oder einer sonstigen Ersatzleistung fordern darf.

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