Problem: | Auslegung des Prospekts; Reisemangel |
Normen: | ABGB: § 914, § 932, § 1167; KSchG: § 31e |
Datum, Geschäftszahl: | 13. 03. 2000, 1 R 39/00g |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Unter dem Begriff eines „schönen Sandstrands“ ist nicht ein Kiesstrand zu verstehen.
2. Mit dem Begriff eines „schönen Sandstrands“ ist es nicht vereinbar, dass der mit Seegras verschmutzte Strand ständig nicht benutzbar ist und niemals von angeschwemmtem Seegras gesäubert wird.

