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1 R 39/00g

1. LfgJänner 2001

Problem:

Auslegung des Prospekts; Reisemangel

Normen:

ABGB: § 914, § 932, § 1167; KSchG: § 31e

Datum, Geschäftszahl:

13. 03. 2000, 1 R 39/00g

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Unter dem Begriff eines „schönen Sandstrands“ ist nicht ein Kiesstrand zu verstehen.

2. Mit dem Begriff eines „schönen Sandstrands“ ist es nicht vereinbar, dass der mit Seegras verschmutzte Strand ständig nicht benutzbar ist und niemals von angeschwemmtem Seegras gesäubert wird.

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