Problem: | Reisemangel; Kostenbestimmung nach der ZPO |
Normen: | ABGB: § 932, § 1167; KSchG: § 31e; ZPO: § 45, § 273 |
Datum, Geschäftszahl: | 28. 04. 2000, 1 R 493/99t |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Da die „Frankfurter Tabelle“ nur eine Orientierungshilfe darstellt, ist die nach § 273 ZPO ermittelte Reisepreisminderung von 15 % für den zeitweisen Ausfall der Klimaanlage als ermessensfehlerfrei anzusehen.

