Problem: | Reisemangel; Kostenbestimmung nach RATG |
Normen: | ABGB: § 932, § 1167; KSchG: § 31e; RATG: TP 3; ZPO: § 273 |
Datum, Geschäftszahl: | 11. 04. 2000, 1 R 489/99d |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Da die „Frankfurter Tabelle“ nur eine Orientierungshilfe darstellt, ist die nach § 273 ZPO ermittelte Reisepreisminderung für den Umzug vom ursprünglich gebuchten in ein mangelfreies Hotel in Höhe des anteiligen Reisepreises für einen Tag ermessensfehlerfrei.

