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1 R 169/02b

4. LfgJuni 2003

Problem:

Taxiunternehmer als Kaufmann

Normen:

HGB: § 1; JN: § 41, § 51, § 52

Datum, Geschäftszahl:

03. 06. 2002, 1 R 169/02h

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

Betreibt jemand ein Taxiunternehmen mit mehreren Fahrzeugen und einem kaufmännisch eingerichteten Bürobetrieb, so ist er Kaufmann nach § 1 Abs 2 Z 5 HGB.

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