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20 R 54/00h

2. LfgApril 2002

Problem:

Nebenpflicht zur Verwahrung bei Werkvertrag über die Reparatur von Fahrzeugen; Vereinbarung von AGB bei Kfz-Reparaturwerkstätten

Normen:

ABGB: § 864a, § 957, §§ 1165 ff

Datum, Geschäftszahl:

11. 04. 2001, 20 R 54/00h

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Beim Vertrag über die Reparatur eines Fahrzeugs trifft den Werkunternehmer die vertragliche Nebenpflicht, das Fahrzeug grundsätzlich am Firmengelände zu verwahren.

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