Problem: | Nebenpflicht zur Verwahrung bei Werkvertrag über die Reparatur von Fahrzeugen; Vereinbarung von AGB bei Kfz-Reparaturwerkstätten |
Normen: | ABGB: § 864a, § 957, §§ 1165 ff |
Datum, Geschäftszahl: | 11. 04. 2001, 20 R 54/00h |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
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Leitsatz
1. Beim Vertrag über die Reparatur eines Fahrzeugs trifft den Werkunternehmer die vertragliche Nebenpflicht, das Fahrzeug grundsätzlich am Firmengelände zu verwahren.

