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1 R 213/01x

2. LfgApril 2002

Problem:

Mitverschulden bei einem Unfall in einer Waschanlage

Normen:

ABGB: § 1295, § 1297, § 1304

Datum, Geschäftszahl:

07. 09. 2001, 1 R 213/01x

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Hat sich das Ausfahrtstor einer Autowaschanlage auf Grund eines Betriebsfehlers nicht ordnungsgemäß geöffnet und ist der Geschädigte trotzdem mit seinem Fahrzeug ohne Notwendigkeit durch das geschlossene Tor hindurchgefahren, so ist eine Verschuldensteilung von 1 : 1 angemessen.

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