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1 R 140/01m

2. LfgApril 2002

Problem:

Höhe des Schmerzengeldes

Normen:

ABGB: § 1325; ZPO: § 273

Datum, Geschäftszahl:

27. 04. 2001, 1 R 140/01m

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

Für zwei Tage starke, sieben Tage mittelstarke und siebenundzwanzig Tage leichte Schmerzen steht als Schmerzengeld ein Globalbetrag von ATS 55.000,- zu.

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