Problem: | Zahlungszeitpunkt bei Versprechen „gleich“ zu zahlen |
Normen: | ABGB: § 904, § 914 |
Datum, Geschäftszahl: | 20. 04. 2001, 1 R 437/00m |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: | |
1. Wird erklärt, „gleich“ zu zahlen, so ist im Sinn des § 904 ABGB eine unverzügliche Zahlung vorzunehmen.