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1 R 437/00m

2. LfgApril 2002

Problem:

Zahlungszeitpunkt bei Versprechen „gleich“ zu zahlen

Normen:

ABGB: § 904, § 914

Datum, Geschäftszahl:

20. 04. 2001, 1 R 437/00m

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Wird erklärt, „gleich“ zu zahlen, so ist im Sinn des § 904 ABGB eine unverzügliche Zahlung vorzunehmen.

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