Problem: | Sorgfaltspflichten des Kaufmanns; Organisationspflichten der GmbH |
Normen: | HGB: § 347; ZPO: §§ 146 ff |
Datum, Geschäftszahl: | 03. 10. 2000, 1 R 394/00p |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
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Leitsatz
Da von einem Kaufmann ein besonders sorgfältiger Umgang mit fristauslösenden Schriftstücken erwartet werden kann, muss eine GmbH in gleicher Weise wie ein Rechtsanwalt für die rechtzeitige Einreichung fristgebundener Eingaben sorgen.

