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1 R 394/00p

2. LfgApril 2002

Problem:

Sorgfaltspflichten des Kaufmanns; Organisationspflichten der GmbH

Normen:

HGB: § 347; ZPO: §§ 146 ff

Datum, Geschäftszahl:

03. 10. 2000, 1 R 394/00p

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

Da von einem Kaufmann ein besonders sorgfältiger Umgang mit fristauslösenden Schriftstücken erwartet werden kann, muss eine GmbH in gleicher Weise wie ein Rechtsanwalt für die rechtzeitige Einreichung fristgebundener Eingaben sorgen.

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