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1 R 214/99p

1. LfgJänner 2001

Problem:

Mitverschulden durch fehlende Datensicherung

Normen:

ABGB: § 880a, § 914, § 1304, § 1313a

Datum, Geschäftszahl:

01. 02. 2000, 1 R 214/99p

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

Das Unterlassen der Datensicherung bei einem Notebook durch neun Arbeitstage ist grundsätzlich als Mitverschulden zu bewerten.

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