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28 R 133/97b

2. LfgSeptember 2002

Problem:

Urschriftliche Rückmittlung einer Anmeldung zur Verbesserung

Normen:

FBG: § 17

Gericht:

OLG Wien, rechtskräftig, ordentlicher Revisionsrekurs nicht zulässig

Datum, Geschäftszahl:

06. 11. 1997, 28 R 133/97b

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