Problem: | Wiedereinsetzung im Firmenbuchverfahren |
Normen: | FBG: § 15; ZPO: §§ 146 ff; ZustellG: § 16 |
Gericht: | OLG Graz, rechtskräftig |
Datum, Geschäftszahl: | 10. 02. 2016, 4 R 5/16m |
Leitsatz
1. Mit der Behauptung, dass der Geschäftsführer „in den letzten Wochen“ fast durchgehend im Ausland gewesen sei, wird kein tauglicher Wiedereinsetzungsgrund, sondern ein bei der Zustellung unterlaufener Gerichtsfehler geltend gemacht.

