Problem: | Unterbrechung des Eintragungsverfahrens |
Normen: | FBG: § 19; ZPO: §§ 577 ff |
Gericht: | OLG Graz, rechtskräftig |
Datum, Geschäftszahl: | 10. 02. 2016, 4 R 213/15y |
Leitsatz
1. Im Rahmen der Entscheidung über die Unterbrechung eines Verfahrens nach § 19 FBG hat das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen die sachlichen Gründe abzuwägen, die im Einzelfall für oder gegen eine Unterbrechung des Verfahrens sprechen.

