Problem: | Rückübermittlung eines Zusammenschlussvertrages an die Antragsteller |
Normen: | FBG: § 3, § 12 |
Gericht: | OGH |
Datum, Geschäftszahl: | 26. 04. 2018, 6 Ob 13/18g |
Leitsatz
1. Eine „Rückübermittlung“ elektronisch eingebrachter Urkunden an den Antragsteller scheidet aus, weil die elektronische Eingabe das Original bildet und für den Gerichtsakt ein bloßer Ausdruck hergestellt wird.

