Problem: | Höhe der Einlage des Kommanditisten bei der errichtenden Umwandlung |
Normen: | UmwG: § 5 |
Gericht: | OGH, rechtskräftig |
Datum, Geschäftszahl: | 07. 11. 2007, 6 Ob 235/07p |
Leitsatz
1. Auch nach dem Wegfall der Wortfolge „im gleichen Ausmaß“ in § 5 Abs 1 UmwG muss die absolute Höhe der von den Gesellschaftern der umzuwandelnden GmbH in der Nachfolgegesellschaft übernommenen Einlagen der absoluten Höhe des bisherigen Stammkapitals entsprechen.

