vorheriges Dokument
nächstes Dokument

28 R 274/13i

14. LfgJuni 2015

Problem:

Wiedereinsetzung gemäß § 283 Abs 2 S 7 UGB

Normen:

AußStrG: § 21; UGB: §§ 277 ff, § 283; ZPO: §§ 146 ff

Gericht:

OLG Wien, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

03. 09. 2013, 28 R 274/13i

Leitsatz

1. Die bloße Behauptung der Mittellosigkeit ohne nähere Substantiierung ist nicht ausreichend, um die Unmöglichkeit der Erfüllung der Pflichten nach den §§ 277 ff UGB darzutun.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!