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4 R 133/05v

11. LfgFebruar 2012

Rechnungslegungsrecht

Problem:

Einreichung des Ergebnisverwendungsvorschlags

Normen:

GmbHG: § 22; UGB: § 277, § 283

Gericht:

OLG Graz, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

18. 08. 2005, 4 R 133/05v

Leitsatz

1. Die Einreichung eines Ergebnisverwendungsvorschlags nach § 277 UGB hat auch dann zu erfolgen, wenn das Einsichtsrecht des Gesellschafters nicht nach § 22 Abs 2 GmbHG beschränkt ist.

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