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6 Ob 129/11f

14. LfgJuni 2015

Problem:

Elektronische Einreichung von Jahresabschlüssen; Verfassungsmäßigkeit des Zwangsstrafenverfahrens

Normen:

UGB: §§ 277 ff, § 283

Gericht:

OGH, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

18. 07. 2011, 6 Ob 129/11f

Leitsatz

1. Eine verhängte Zwangsstrafe ist auch dann zu vollstrecken, wenn das aufgetragene Verhalten nachträglich im Verfahren über ein Rechtsmittel gegen die Verhängung der Zwangsstrafe gesetzt wird.

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