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6 Ob 282/08a

11. LfgFebruar 2012

Rechnungslegungsrecht

Problem:

Rechtsnatur der Zwangsstrafe; Vollstreckung der Zwangsstrafe

Normen:

UGB: § 277, § 283

Gericht:

OGH, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

15. 01. 2009, 6 Ob 282/08a

Leitsatz

1. Firmenbuchrechtliche Zwangsstrafen haben grundsätzlich auch repressiven Charakter und damit echten Strafcharakter.

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