vorheriges Dokument
nächstes Dokument

6 Ob 224/01m

3. LfgMai 2003

Problem:

Unterfertigung des Jahresabschlusses; Gesamtprokura

Normen:

FBG: § 24; GmbHG: § 18, § 22, § 122; HGB: §§ 48 ff, § 194, § 222, §§ 277 ff, § 283

Gericht:

OGH, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

27. 09. 2001, 6 Ob 224/01m

Leitsatz

1. Da die Unterzeichnung des Jahresabschlusses nur Beweis- und Bestätigungscharakter hat, hängt die materielle Rechtswirksamkeit der Aufstellung und Feststellung eines Jahresabschlusses nicht von der Unterzeichnung des Jahresabschlusses ab.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!