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28 R 212/11v

16. LfgDezember 2016

Problem:

Vergütung des Notvorstandes einer Privatstiftung

Normen:

AußStrG: § 55; PSG: § 19, § 27; RATG: § 3, § 10

Gericht:

OLG Wien, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

18. 06. 2012, 28 R 212/11v

Leitsatz

1. Bei Bestimmung der Höhe der Vergütung eines Stiftungsvorstandes durch das Gericht hat dieses einen in das Stiftungsvermögen vollstreckbaren Exekutionstitel zu schaffen.

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