Problem: | Begründung eines Änderungsrechts in Ausübung eines schon bestehenden Änderungsrechts |
Normen: | PSG: § 33 |
Gericht: | OLG Linz |
Datum, Geschäftszahl: | 26. 02. 2018, 6 R 19/18h |
Leitsatz
1. Aus dem höchstpersönlichen Charakter des Änderungsrechts folgt, dass einem Stifter ein Änderungsrecht nur zukommt, falls er sich selbst und nicht ein Mitstifter ihm Änderungen vorbehalten hat.

