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6 R 19/18h (Privatstiftungsrecht)

20. LfgSeptember 2018

Problem:

Begründung eines Änderungsrechts in Ausübung eines schon bestehenden Änderungsrechts

Normen:

PSG: § 33

Gericht:

OLG Linz

Datum, Geschäftszahl:

26. 02. 2018, 6 R 19/18h

 Leitsatz

1. Aus dem höchstpersönlichen Charakter des Änderungsrechts folgt, dass einem Stifter ein Änderungsrecht nur zukommt, falls er sich selbst und nicht ein Mitstifter ihm Änderungen vorbehalten hat.

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