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6 R 206/01h

2. LfgSeptember 2002

Problem:

Änderung der Stiftungserklärung

Normen:

PSG: § 33, § 34

Gericht:

OLG Linz, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

13. 12. 2001, 6 R 206/01h

Leitsatz

Es ist zulässig, dass sich der Stifter in der Stiftungsurkunde das Recht auf deren Änderung unter der Bedingung der Zustimmung des Stiftungsvorstandes zur Änderung vorbehält.

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