Problem: | Zustimmungs- und Anhörungsrechte eines Beirats; Eventualbestimmung für den Fall einer Änderung von Gesetz oder Rechtsprechung |
Normen: | AktG: § 95; PSG: § 15, § 33 |
Gericht: | OGH |
Datum, Geschäftszahl: | 19. 04. 2017, 6 Ob 37/17k |
Leitsatz
1. Einem zumindest zur Hälfte aus externen Beiratsmitgliedern zusammengesetzten Beirat einer Privatstiftung können an § 95 Abs 5 AktG orientierte Zustimmungsrechte eingeräumt werden.

