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6 Ob 41/14v

16. LfgDezember 2016

Problem:

Abberufung von Mitgliedern des Stiftungsvorstandes; Passivlegitimation

Normen:

AktG: § 75, § 197; GmbHG: § 16, § 42; PSG: § 27; ZPO: § 228

Gericht:

OGH, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

28. 08. 2014, 6 Ob 41/14v

Leitsatz

1. Eine rechtswidrige Abberufung des Stiftungsvorstandes ist unwirksam und mit Feststellungsklage zu bekämpfen.

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