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6 Ob 78/17i (Personengesellschaften)

20. LfgSeptember 2018

Problem:

Liquidation nach Kündigung der Gesellschaft durch den Komplementär

Normen:

UGB: §§ 131 f, §§ 142 f, §§ 145 ff, § 148, § 161

Gericht:

OGH

Datum, Geschäftszahl:

07. 07. 2017, 6 Ob 78/17i

 Leitsatz

1. Bei einer Kommanditgesellschaft sind nur dann nicht alle Gesellschafter unabhängig von ihrer bisherigen Geschäftsführungsbefugnis Liquidatoren, wenn es eine abweichende gesellschaftsvertragliche Regelung oder einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss gibt.

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