Problem: | Eintragung der Zweigniederlassung eines ausländischen Rechtsträgers; Verfahrenshilfeantrag |
Normen: | AußStrG: § 64; GmbHG: §§ 107 ff; UGB: § 12 |
Gericht: | OLG Wien |
Datum, Geschäftszahl: | 14. 02. 2018, 6 R 11/18h |
Leitsatz
1. Handelt es sich beim Rechtsträger um eine ausländische GmbH oder eine vergleichbare Gesellschaftsform, so müssen Anmeldung und Eintragung einer inländischen Zweigniederlassung dieses Rechtsträgers nicht nur § 12 UGB, sondern auch § 107 GmbHG entsprechen.

