Problem: | Vertretungsbefugnis eines Geschäftsführers nach Abberufung des Mitgeschäftsführers |
Normen: | ABGB: § 914; GmbHG: § 18 |
Gericht: | OLG Graz, rechtskräftig |
Datum, Geschäftszahl: | 03. 03. 2016, 4 R 3/16t |
Leitsatz
1. Bei Wegfall eines Geschäftsführers ist der verbleibende, nach dem Gesellschaftsvertrag nur zur Kollektivvertretung der Gesellschaft befugte Geschäftsführer grundsätzlich nicht einzelvertretungsberechtigt.

