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4 R 3/16t (GmbH-Recht)

17. LfgOktober 2017

Problem:

Vertretungsbefugnis eines Geschäftsführers nach Abberufung des Mitgeschäftsführers

Normen:

ABGB: § 914; GmbHG: § 18

Gericht:

OLG Graz, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

03. 03. 2016, 4 R 3/16t

 Leitsatz

1. Bei Wegfall eines Geschäftsführers ist der verbleibende, nach dem Gesellschaftsvertrag nur zur Kollektivvertretung der Gesellschaft befugte Geschäftsführer grundsätzlich nicht einzelvertretungsberechtigt.

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