Problem: | Auflösung wegen Nichteröffnung des Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens |
Normen: | FBG: § 39 |
Gericht: | OLG Graz, rechtskräftig |
Datum, Geschäftszahl: | 21. 01. 2016, 4 R 230/15y |
Leitsatz
1. Die Rechtmäßigkeit eines rechtskräftigen Beschlusses des Insolvenzgerichtes kann im Verfahren gemäß § 39 FBG nicht mehr überprüft werden.

