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6 Ob 13/06i

7. LfgSeptember 2009

Problem:

Parteistellung und Rekurslegitimation bei Bestellung eines Nachtragsliquidators

Normen:

AußStrG: § 2, §§ 45 ff; FBG: § 15; GmbHG: § 93

Gericht:

OGH, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

16. 02. 2006, 6 Ob 13/06i

Leitsatz

1. § 93 Abs 5 GmbHG dient dem Schutz der Gesellschaft, ihrer Gläubiger und der Gesellschafter als solcher, nicht aber dem Schutz Dritter vor der nachträglichen Geltendmachung von Ansprüchen der Gesellschaft.

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