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6 Ob 88/13d

15. LfgOktober 2016

Problem:

Stimmverbot; Entlastung eines Mitgeschäftsführers

Normen:

GmbHG: § 39

Gericht:

OGH, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

28. 08. 2013, 6 Ob 88/13d

Leitsatz

1. Bei einer Gesamtentlastung eines Organs sind die dem Organ angehörenden Gesellschafter vom Stimmrecht ausgeschlossen.

2. Auch bei getrennt durchgeführten Abstimmungen über die Entlastung von selbständig vertretungsbefugten Gesellschafter-Geschäftsführern betreffend sämtliche Handlungen innerhalb eines mehrjährigen Zeitraums sind nicht nur der jeweils betroffene Gesellschafter-Geschäftsführer, sondern auch die übrigen Gesellschafter-Geschäftsführer ungeachtet einer allenfalls bestehenden Ressortverteilung vom Stimmrecht ausgeschlossen.

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