Problem: | Stimmverbot; Entlastung eines Mitgeschäftsführers |
Normen: | GmbHG: § 39 |
Gericht: | OGH, rechtskräftig |
Datum, Geschäftszahl: | 28. 08. 2013, 6 Ob 88/13d |
Leitsatz
1. Bei einer Gesamtentlastung eines Organs sind die dem Organ angehörenden Gesellschafter vom Stimmrecht ausgeschlossen.
2. Auch bei getrennt durchgeführten Abstimmungen über die Entlastung von selbständig vertretungsbefugten Gesellschafter-Geschäftsführern betreffend sämtliche Handlungen innerhalb eines mehrjährigen Zeitraums sind nicht nur der jeweils betroffene Gesellschafter-Geschäftsführer, sondern auch die übrigen Gesellschafter-Geschäftsführer ungeachtet einer allenfalls bestehenden Ressortverteilung vom Stimmrecht ausgeschlossen.

