Problem: | Einforderung von Einlagen; Stimmverbot |
Normen: | GmbHG: § 39, § 63, § 66 |
Gericht: | OGH, rechtskräftig |
Datum, Geschäftszahl: | 20. 03. 2013, 6 Ob 23/13w |
Leitsatz
1. Bei der Wahl eines Vorsitzenden durch die Generalversammlung sind auch solche Gesellschafter stimmberechtigt, die bei einem der angesetzten Tagesordnungspunkte vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.

