Problem: | Abberufung des Geschäftsführers mit Wirkung ab Firmenbucheintragung |
Normen: | GmbHG: § 16, § 17 |
Gericht: | LG Wiener Neustadt, rechtskräftig |
Datum, Geschäftszahl: | 15. 10. 2003, 1 Fr 8945/03t |
Leitsatz
Die Abberufung eines Geschäftsführers mit Wirkung ab Firmenbucheintragung ist unzulässig.
Sachverhalt
Der Anmeldung der Löschung des Geschäftsführers A lag der von allen Gesellschaftern beglaubigt unterfertigte Umlaufbeschluss vom 01. 10. 2003 mit folgendem Inhalt zu Grunde: „Es wird beantragt, die Gesellschafter mögen im Umlaufweg gem. § 34 GmbHG folgendem Antrag zustimmen: Herr A, geb. 01. 11. 1971, wird mit Wirkung ab Eintragung im Firmenbuch als kollektivzeichnungsberechtigter Geschäftsführer der B-GmbH gelöscht. Die tieferstehenden Gesellschafter bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass sie mit der Abstimmung im Umlaufweg und mit dem obigen Beschluss einverstanden sind.“ Der Antrag auf Löschung des Geschäftsführers A wurde vom Firmenbuchgericht abgewiesen.

