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1 Fr 8945/03t

4. LfgApril 2004

Problem:

Abberufung des Geschäftsführers mit Wirkung ab Firmenbucheintragung

Normen:

GmbHG: § 16, § 17

Gericht:

LG Wiener Neustadt, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

15. 10. 2003, 1 Fr 8945/03t

Leitsatz

Die Abberufung eines Geschäftsführers mit Wirkung ab Firmenbucheintragung ist unzulässig.

Sachverhalt

Der Anmeldung der Löschung des Geschäftsführers A lag der von allen Gesellschaftern beglaubigt unterfertigte Umlaufbeschluss vom 01. 10. 2003 mit folgendem Inhalt zu Grunde: „Es wird beantragt, die Gesellschafter mögen im Umlaufweg gem. § 34 GmbHG folgendem Antrag zustimmen: Herr A, geb. 01. 11. 1971, wird mit Wirkung ab Eintragung im Firmenbuch als kollektivzeichnungsberechtigter Geschäftsführer der B-GmbH gelöscht. Die tieferstehenden Gesellschafter bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass sie mit der Abstimmung im Umlaufweg und mit dem obigen Beschluss einverstanden sind.“ Der Antrag auf Löschung des Geschäftsführers A wurde vom Firmenbuchgericht abgewiesen.

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