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28 R 50/00d

1. LfgJuni 2001

Problem:

Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung bei Löschung infolge beendeter Liquidation

Normen:

ALöschG: § 1; BAO: § 78, § 160; FBG: §§ 39 ff; GmbHG: §§ 89 ff

Gericht:

OLG Wien, rechtskräftig, ordentlicher Revisionsrekurs nicht zulässig

Datum, Geschäftszahl:

16. 03. 2000, 28 R 50/00d

Leitsatz

1. Es ist Aufgabe des Liquidators, die zur Löschung erforderliche Unbedenklichkeitsbescheinigung beizubringen.

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