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6 R 329/17x (Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat)

19. LfgSeptember 2018

Problem:

Gesamtvertretungsbefugter Geschäftsführer der Komplementär-GmbH als Gesamtprokurist der GmbH & Co KG

Normen:

FBG: § 10; UGB: § 49, § 126

Gericht:

OLG Wien

Datum, Geschäftszahl:

09. 11. 2017, 6 R 329/17x

 Leitsatz

1. Die Eintragung eines kollektiv vertretungsbefugten Geschäftsführers der Komplementär-GmbH als Gesamtprokurist der Kommanditgesellschaft ist unzulässig.

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