Problem: | Bestellung eines Geschäftsführers mit Wirkung ab Firmenbucheintragung |
Normen: | FBG: § 10; GmbHG: § 17 |
Gericht: | OLG Linz, rechtskräftig |
Datum, Geschäftszahl: | 04. 05. 2009, 6 R 73/09m |
Leitsatz
1. Ein zeitgleiches Eintreten der einzutragenden Änderung mit der Beschlussfassung des Firmenbuchgerichtes bildet kein Eintragungshindernis, weil es dem Firmenbuchgericht nur verwehrt ist, erst in der Zukunft eintretende Änderungen einzutragen.

