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6 Ob 99/11v

12. LfgNovember 2012

Problem:

Dauer der Generalversammlung; Sonderrecht auf Geschäftsführung; Wahl des Vorsitzenden der Generalversammlung

Normen:

ABGB: § 914; GmbHG: § 15, § 39, § 41

Gericht:

OGH, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

16. 06. 2011, 6 Ob 99/11v

Leitsatz

1. Eine Satzungsbestimmung betreffend ein unentziehbares Sonderrecht auf Geschäftsführung ist als korporative Regelung nach ihrem Wortlaut und Zweck in ihrem systematischen Zusammenhang objektiv auszulegen.

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