Problem: | Bestellung eines Notgeschäftsführers |
Normen: | GmbHG: § 15a; ZPO: §§ 8 ff |
Gericht: | OGH, rechtskräftig |
Datum, Geschäftszahl: | 16. 06. 2011, 6 Ob 79/11b |
Leitsatz
1. Das Firmenbuchgericht hat die Voraussetzungen für die Bestellung eines Notgeschäftsführers streng auszulegen.
2. Dementsprechend ist eine Bestellung eines Notgeschäftsführers nur bei Glaubhaftmachung zulässig, dass ohne unverzügliche Abhilfe der Gesellschaft, ihren Gesellschaftern oder Dritten erhebliche Nachteile drohen.

