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28 R 333/16w (Firmenrecht)

17. LfgOktober 2017

Problem:

„start-up“ als Firmenbestandteil

Normen:

UGB: § 18, § 29

Gericht:

OLG Wien, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

04. 01. 2017, 28 R 333/16w

 Leitsatz

1. Beim Firmenbestandteil „start-up“ handelt es sich nicht um ein Fantasiewort, sondern um eine Gattungs- bzw Branchenbezeichnung für ein junges Unternehmen, das sich einerseits durch eine innovative Geschäftsidee und andererseits durch das Ziel eines raschen Wachstums auszeichnet.

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