Problem: | „start-up“ als Firmenbestandteil |
Normen: | UGB: § 18, § 29 |
Gericht: | OLG Wien, rechtskräftig |
Datum, Geschäftszahl: | 04. 01. 2017, 28 R 333/16w |
Leitsatz
1. Beim Firmenbestandteil „start-up“ handelt es sich nicht um ein Fantasiewort, sondern um eine Gattungs- bzw Branchenbezeichnung für ein junges Unternehmen, das sich einerseits durch eine innovative Geschäftsidee und andererseits durch das Ziel eines raschen Wachstums auszeichnet.

