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28 R 128/01a

3. LfgMai 2003

Problem:

Firmenausschließlichkeit; unschlüssiges Eintragungsbegehren

Normen:

FBG: § 3, § 17; HGB: § 30, §§ 48 ff, § 53

Gericht:

OLG Wien, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

12. 12. 2001, 28 R 128/01a

Leitsatz

1. Bei der Firma „DATASOFT Telekommunikation Systems GmbH“ besteht Verwechslungsgefahr mit der Firma „DATASOFT ISDN Systems GmbH“.

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